Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem GebüH ’85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Die Kosten für eine eingehende Erstuntersuchung – inkl. Behandlung – belaufen sich auf etwa ca. 100,- €.
Die Aufwendungen für Folgebehandlungen richten sich nach Art und Umfang der Therapieform (ca. 30,- bis 100,-€)
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht.
Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Sprechen Sie Ihre Krankenkasse diesbezüglich an.
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