Nach welchen Kriterien wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem GebüH ’85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten für eine eingehende Erstuntersuchung – inkl. Behandlung – belaufen sich auf etwa 50,- bis 70,- €.
Die Aufwendungen für Folgebehandlungen richten sich nach Art und Umfang der Therapieform (ca. 20,- bis 80,-€). So kostet z.B. eine Stuhlanalyse ca. 65,- €.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht.
Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Sprechen Sie Ihre Krankenkasse diesbezüglich an.